Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 04.06.2003 VIII ZR 91/02, NWB 37/2003 S. 281

Gesellschaftsrecht | Haftung für Buchungsfehler bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

Nach §§ 278, 276 BGB muss sich ein Gesellschafter, der sich während der dem Anteilsverkauf vorgelagerten Vertragsverhandlungen auf Gesellschaftsgewinne beruft, die in der Gesellschaft tätige Personen unzutreffend verbucht haben, das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter unabhängig von seinem eigenen Verschulden zurechnen lassen ().