Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung:
Ist Art. 288 Nr. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass nur steuerfreie Leistungen bei der Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auszuschließen sind, nicht aber reduzierte Bemessungsgrundlagen und ist somit bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen?
Hinweis: Das Verfahren ist durch bis zur Entscheidung des EuGH in dem ausgesetzt.
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