BFH - VIII R 20/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 4, EStG § 3 Nr 40 Buchst d, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2
Rechtsfrage
Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG (Antragsfrist für Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) im Wege einer teleologischen Reduktion nicht anzuwenden, wenn dem Steuerpflichtigen aus der betreffenden Beteiligung ausschließlich vGA zugeflossen sind, die er in seiner Einkommensteuererklärung entsprechend den zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen als Einnahmen bei anderen Einkunftsarten als den Kapitaleinkünften erklärt hat und die vom FA erst nach einer Außenprüfung (zutreffend) als Kapitalerträge besteuert werden?
Antragsfrist; Teileinkünfteverfahren; Verdeckte Gewinnausschüttung
Fundstelle(n):
MAAAF-82314