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BFH  - IV R 28/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 34a Abs 10, EStG § 7g Abs 2 S 1, FGO § 40 Abs 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Ist nur der betroffene Mitunternehmer selbst klagebefugt gegen die Feststellung der für die Tarifermittlung nach § 34a Absätze 1 bis 7 EStG erforderlichen Besteuerungsgrundlagen, oder kann auch die Personengesellschaft als Prozessstandschafterin klagen, wenn die Feststellung mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Gesellschaft verbunden wurde? - Ist eine hinzugerechnete Ansparrücklage Bestandteil des im Jahr der Auflösung nach § 34a EStG begünstigten nicht entnommenen Gewinns?

Ansparrücklage; Feststellung; Klagebefugnis; Mitunternehmer; nicht entnommener Gewinn; Thesaurierungsbegünstigung

Fundstelle(n):
MAAAF-82298

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