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OFD Nürnberg 21.05.2003 S 7303b - 1/St 43, NWB 37/2003 S. 280

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Fahrzeugen (§ 15 Abs. 1b UStG)

Durch § 15 Abs. 1b UStG wurde mit Wirkung ab der Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für unternehmerisch und privat genutzte Fahrzeuge auf 50 v. H. beschränkt. Der Rat der EU hatte durch die Entscheidung v. (Abl EG 2000 Nr. L 59 S. 12) die Bundesrepublik Deutschland nachträglich ermächtigt, diese von den Art. 6 und 17 der 6. EG-Richtlinie abweichende Maßnahme einzuführen. Die Geltungsdauer dieser Ermächtigung endete jedoch am . Damit fehlt seit dem die Zustimmung der EU-Kommission zu einer von der 6. EG-Richtlinie abweichenden Regelung im UStG. Dennoch ist § 15 Abs. 1b UStG weiterhin geltendes nationales Recht. Stpfl. können sich aber ab dem bis zum Inkrafttreten einer geänderten nationalen Regelung in Einzelfällen gegenüber dem zuständigen FA auf die für sie günstigere Regelung in Art. 17 der 6. EG-Richtlinie (voller Vorsteuerabzug und Besteuerung der privaten Nutzung als une...