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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 17-21 | AO-Reform: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten informieren wir Sie im Hinblick auf die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens über folgende Aspekte: Elektronische Kommunikation, Vollmachtsdatenbank, Untersuchungsgrundsatz, automatische Steuerbescheide, Risikomanagement, Belegvorhaltepflicht, Datenübernahme von Dritten, Steuererklärungsfristen, neue Berichtigungsmöglichkeit, Verspätungszuschläge und verbindliche Auskunft.

Track 17 | Elektronische Kommunikation, Vollmachtsdatenbank

Damit sind wir auch schon beim „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens” angelangt, der größten Reform der AO seit 1977 . Auf die verfahrensrechtlichen Neuerungen gehen wir heute ausführlich ein – nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten.

Das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens” tritt grundsätzlich am 1. Januar 2017 in Kraft . Partiell sind jedoch sowohl frühere als auch spätere Anwendungszeitpunkte vorgesehen. Viele der begleitenden organisatorischen und technischen Maßnahmen erfordern zudem eine längerfristig...