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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 15 | Unterhalt: Berechnung der Opfergrenze bei mehrjähriger Steuernachzahlung

Zwar sind bei Unterhaltsleistungen im Hinblick auf die sog. Opfergrenze nach der ständigen BFH-Rechtsprechung Steuerzahlungen bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens grundsätzlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurden. Steuerzahlungen für mehrere Jahre dürfen jedoch nicht zu erheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens im Jahr der Unterhaltsleistung führen, wie der BFH in einem neuen Urteil betont.

Beim Abzug von Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen ist die sog. Opfergrenze zu beachten. Dem Leistenden müssen nach Abzug der Unterhaltszahlungen noch angemessene Mittel zur Bestreitung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben. Der Bundesfinanzhof hat hierzu jetzt ein interessantes Urteil gefällt.

Im Streitfall unterstützte ein Vater seine beiden Söhne, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten und auswärtig studierten. Das Finanzamt berücksichtigte die Unterhaltsleistungen nicht – im Hinblick auf die Opfergrenze. Der Freiberufler hatte zwar ein sehr hohes Einkommen. Dieses ist bei Selbständigen, deren Einkünfte naturgemäß stärkeren Schwankungen unterliegen, nach dem Durchschnitt der letzten dr...