Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlich
genutzte Flächen
Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an
eine dauernde Wertminderung bei landwirtschaftlichen Grundstücken.
2. Auch bei landwirtschaftlichen
Grundstücken bedarf es einer Analyse und Gewichtung der Umstände,
die zu der Wertminderung geführt haben, und einer an der Eigenart
des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose, ob die Wertminderung voraussichtlich
anhalten wird. Deshalb kann nicht allein aus der Höhe des prozentualen
Absinkens der Teilwerte (Bodenrichtwerte) unter die Anschaffungskosten auf
eine dauerhafte Wertminderung geschlossen werden. Vielmehr ist auch
die Restnutzungsdauer für den Betrieb in die Bewertung einzubeziehen.
Abgesehen von einer Baulanderschließung werden landwirtschaftliche
Flächen regelmäßig dauerhaft im Betrieb gehalten, und zwar unabhängig
von Wertschwankungen. Bei Einstellung der eigenen Bewirtschaftung
werden die Flächen regelmäßig verpachtet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAF-82064
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