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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1877/07

Gesetze: EStG § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2

Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen

Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an eine dauernde Wertminderung bei landwirtschaftlichen Grundstücken.

2. Auch bei landwirtschaftlichen Grundstücken bedarf es einer Analyse und Gewichtung der Umstände, die zu der Wertminderung geführt haben, und einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose, ob die Wertminderung voraussichtlich anhalten wird. Deshalb kann nicht allein aus der Höhe des prozentualen Absinkens der Teilwerte (Bodenrichtwerte) unter die Anschaffungskosten auf eine dauerhafte Wertminderung geschlossen werden. Vielmehr ist auch die Restnutzungsdauer für den Betrieb in die Bewertung einzubeziehen. Abgesehen von einer Baulanderschließung werden landwirtschaftliche Flächen regelmäßig dauerhaft im Betrieb gehalten, und zwar unabhängig von Wertschwankungen. Bei Einstellung der eigenen Bewirtschaftung werden die Flächen regelmäßig verpachtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAF-82064

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