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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 227/15

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, GewStG § 7

Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen erstmalig im Rahmen einer Betriebsprüfung geltend gemachter Betriebsausgaben

Leitsatz

Erklärt der Steuerpflichtige erstmalig im Rahmen seiner während der Betriebsprüfung eingereichten Selbstanzeigen Aufwendungen für an ihn erbrachte Fremdleistungen, gehen Beweisschwierigkeiten, die sich durch den Zeitablauf ergeben haben, zu seinen Lasten. Das gilt insbesondere, wenn keine schriftlichen Verträge vorgelegt werden, der angebliche Zahlungsempfänger die Beträge bar erhalten haben soll und dieser Zahlungsempfänger mittlerweile verstorben ist.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 35
DStRE 2017 S. 1411 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2017 S. 2963
NAAAF-82062

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