Nachträgliches Bekanntwerden, unzureichende Sachverhaltsaufklärung und Ermittlung durch das Finanzamt
Leitsatz
1) Die fehlende Anschaffung eines PKW, für den eine Ansparrücklage gebildet wurde, ist eine nachträglich bekannt werdende
neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn das Finanzamt aufgrund widersprüchlicher Angaben in der Steuererklärung keine
positive Kenntnis hiervon hatte.
2) Die fehlende weitere Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt steht der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen,
wenn die gebotene Anhörung im Rahmen des Einspruchsverfahrens nachgeholt wird.
3) Die Verletzung amtlicher Ermittlungspflichten steht der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige
die ihm obliegenden Mitwirkungs- bzw. Deklarationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1584 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2016 S. 833 LAAAF-82041
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