Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klassifizierung der Einkünfte eines Rentenberaters
Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich zur Frage geäußert, ob ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG erzielt ( Kurzinfo ESt Nr. 6/2012 - VI 302 - S 2245 - 034 NWB OAAAF-80553).
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus:
Ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater ist gewerblich tätig und erzielt damit Einkünfte i. S. des § 15 EStG.
Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Damit ist die Tätigkeit als Rentenberater mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar.
Eine Ähnlichkeit zum Steuerberater oder zum Steuerbevollmächtigten ist...