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Grundstücksrecht | Anspruch auf Übertragung eines GbR-Anteils nicht vormerkungsfähig
Soll eine aus zwei Gesellschaftern bestehende und als Eigentümerin des Grundbesitzes ausgewiesene GbR real geteilt werden, handelt es sich bei dem Anspruch des einen Gesellschafters auf Übertragung/Abtretung der Gesellschaftsanteile des anderen nicht um einen im Wege der Vormerkung nach § 883 BGB sicherungsfähigen Anspruch auf Verschaffung eines eintragungsfähigen Grundstücksrechts. Denn durch eine Vormerkung können insoweit nur Ansprüche auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden [i]Zur GbR als Grundstückseigentümerin Singer, NWB 27/2015 S. 2000Recht, also nur Ansprüche auf dingliche Rechtsänderung, nicht aber ein Anspruch auf einen Gesellschaftsanteil gesichert werden, was umso mehr gelten muss, als die Übertragung/Abtretung des Gesellschaftsanteils sich außerhalb des Grundbuch...