Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
11. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrEStG Kommentar
A. Rechtfertigung und Entwicklung der Grunderwerbsteuer
I. „Rechtfertigung” der Grunderwerbsteuer
1„Die Grundwechselabgaben knüpfen an einen Verkehrsvorgang an, der sich nicht leicht der Kenntnis der Steuerbehörde entziehen kann und deshalb besonders geeignet ist, dem Staat eine ergiebige Einnahmequelle zu verschaffen“. Mit diesen Worten beginnt Ott die Einleitung zur 3. Auflage seines Grunderwerbsteuerkommentars (1927). Angesichts des steten Finanzbedarfs der öffentlichen Hand sowie des Umstands, dass der Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen einen weitreichenden Gestaltungsspielraum hat, bleibt dem nicht viel hinzuzufügen, zumal die Entscheidung, an den Grunderwerb als solchen steuerliche Folgen zu knüpfen, die der Gesetzgeber schon in vorkonstitutioneller Zeit getroffen hat, vom Grundgesetz rezipiert worden ist. Gerade die speziellen Verkehrsteuern entziehen sich der Einpassung in Prinzipien wie z. B. das der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, das im Übrigen nicht etwa der Besteuerung von Verkehrsvorgängen entgegensteht. Sie müssen nur ihren Eigengesetzlichkeiten gehorchend in sich stimmig sein. Auch soweit di...