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OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 4 B 162/16

Gesetze: GewO § 33i; GewO § 15 Abs. 2; GewO § 35; VwVfG NRW § 43; GmbHG § 5a; GmbHG § 35

Leitsatz

Leitsatz:

Die einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO erlischt nicht schon dann, wenn ein neuer Geschäftsführer bestellt wird, auch wenn hierdurch die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der Gesellschaft neu aufgeworfen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2016 S. 2776
JAAAF-81771

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