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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 2991/15

Gesetze: SGB VII § 9 Abs. 1 i.V.m. Nr. 2112 der Anl. 1 zur BKV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für eine Gonarthrose als Berufskrankheit von Bedeutung ist nur die Zeitspanne zwischen dem Erreichen der kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und ihrer Ausprägung nach einem Grad von mindestens 2 nach dem Kellgren-Lawrence-Score.

2. Eine diffuse idiopathische Skeletthyperostose (ICD-10-GM-2016 M48.1-) ist eine nicht versicherte Alternativursache einer Gonarthrose.

Fundstelle(n):
RAAAF-81738

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