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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 5087/14

Gesetze: SGB V § 47; SGB V § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Bei freiwillig versicherten Selbständigen richtet sich das Krankengeld nach dem vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielten Arbeitseinkommen (Gewinn), das grundsätzlich dem zuletzt erteilten Einkommensteuerbescheid zu entnehmen ist. Dies gilt auch dann, wenn darin keine oder sogar negative Einkünfte festgesetzt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAF-81726

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