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Steuerrecht | Grundlagenbescheid für Umsatzsteuerfreiheit
Die Bescheinigung der zuständigen Kultusbehörde für eine berufsvorbereitende Privatschule ist zwar ein Grundlagenbescheid für die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 UStG. Dieser Grundlagenbescheid führt aber nicht zu einer zweijährigen Ablaufhemmung, wenn er erst nach dem Eintritt der Festsetzungsfrist für den USt-Bescheid beantragt bzw. erlassen wird.
[i]Keine zweijährige Ablaufhemmung bei ressortfremden GrundlagenbescheidenNach dem BFH gilt die zweijährige Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO nicht für ressortfremde Grundlagenbescheide von Behörden außerhalb der Finanzverwaltung. Der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO ist insoweit einschränkend auszulegen.
[i]BFH verhindert unbegrenzte VerjährungDer BFH verhindert mit seiner Rechtsprechung eine unbegrenzte Festsetzungsverjährung bei der Umsatzsteuer zugunsten der Unternehmer. Würde nämlich die Kultusbehörde im Jahr 2014 bescheinigen, dass die Privatschule P im Jah...