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FG Münster 13.07.2016 8 K 3646/15 E, BBK 18/2016 S. 870

Steuerrecht | Anzug eines Orchestermusikers nicht absetzbar

Ein Orchestermusiker kann die Kosten für einen schwarzen Anzug nicht als Werbungskosten absetzen. Denn ein schwarzer Anzug kann auch privat getragen werden.

Dem Musiker half es nicht, dass er nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet war, bei Konzerten einen schwarzen [i]Arbeitsvertragliche Pflicht zum Tragen eines AnzugsAnzug zu tragen. Das FG sah es auch als unbeachtlich an, dass der Musiker von seinem Arbeitgeber ein monatliches Kleidergeld von knapp 12 € erhielt; denn der Arbeitgeber hatte ihm eine private Nutzung des Anzugs nicht verboten.

[i]Kein anteiliger WerbungskostenabzugEinen anteiligen Abzug als Werbungskosten lehnte das FG ebenfalls ab. Denn das Tragen von Kleidung wird vom steuerlichen Existenzminimum erfasst und ist daher einer steuerlichen Aufteilung nicht zugänglich. S. 871

Hinweis:

[i]Typische BerufskleidungSteuerlich absetzbar ist nur die typische Berufskleidung. Dies ...