Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen durch den Nachtragsliquidator
Leitsatz
Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile einer Gesellschaft begründet, unterliegt
der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft
in der Hand des Erwerbers vereinigt werden und zum Vermögen dieser Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört.
Erfolgt die Veräußerung der Gesellschaftsanteile durch den Nachtragsliquidator einer zwischenzeitlich wegen angeblicher Vermögenslosigkeit
gelöschten GmbH nach Korrektur der Löschung, fällt für die Übertragung des sich im Gesellschaftsvermögen befindlichen Grundstücks
Grunderwerbsteuer an
Fundstelle(n): FAAAF-81554
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