Berücksichtigung von fiktiver inländischer Afa bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Veräußerung
eines im Ausland belegenen zuvor vermieteten Grundstücks
Leitsatz
Bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks sind für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus
privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 u. 4 EStG die historischen Anschaffungskosten
nicht um die fiktive Absetzung für Abnutzung zu mindern, wenn sich diese aufgrund der Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommen
nicht mindernd auf die inländische Steuerbemessungsgrundlage ausgewirkt haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1783 Nr. 21 IWB-Kurznachricht Nr. 24/2016 S. 890 KÖSDI 2016 S. 20079 Nr. 12 UAAAF-81549
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