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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2299/13 EFG 2016 S. 1539 Nr. 18

Gesetze: InvStG § 15 Abs. 1AO § 182FGO § 42; InvStG § 3 Abs. 3

Feststellung der Abschreibung nach dem Investmentsteuergesetz bei einem Spezialimmobiliensondervermögens

Leitsatz

  1. In dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 15 Abs. 1 Investmentsteuergesetze der Betrag der Absetzung für Abnutzung nach § 3 Abs. 3 S. 1 Investmentsteuergesetze auf die Höhe der positiven Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu beschränken.

  2. Der weitergehende Wortlaut des § 3 Abs. 3 S. 1 InvStG ist Zweck entsprechend einschränkend auszulegen.

  3. Die gesonderte Feststellung dient dazu, auf Anlegerebene die Besteuerung der ausgeschütteten Erträge durchzuführen und eine steuerlich korrekte Erfassung der investmentsteuerlichen Erträge auf Anlegerebene sicherzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2016 S. 952 Nr. 24
EFG 2016 S. 1539 Nr. 18
KAAAF-81548

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