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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 V 1681/15

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1UStG § Abs. 4 UStG § 3 Abs. 9UStG § 2 Abs. 12MwStSystRL Art. 14 Abs. 1MwStSystRL Art. 24 Abs. 1

Tauschähnlicher Umsatz von Silbermünzen beim Materialbeistellung des Bestellers

Leitsatz

Ein uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtiger Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn der Besteller von Silbermünzen von seinem Metallkonto Gewichtsguthaben an Silber auf das Metallkonto des Auftragsnehmers überträgt. Es handelt es sich nicht um eine Werklieferung mit Materialbeistellung bei der das zur Verfügung gestellte Material aus dem Leistungsaustausch ausscheitet.

Fundstelle(n):
IAAAF-81540

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