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BFH 12.07.2016 II R 42/14, NWB 37/2016 S. 2772

Abgabenordnung | Finanzgericht obliegt Feststellung der Steuerhinterziehung

Nach dem hat das Finanzgericht für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Nach dem BFH-Urteil ist eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zulasten des Steuerpflichtigen nicht zulässig.