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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 606/14

Gesetze: SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Integrationshelferin ist beim Träger der Einrichtung abhängig beschäftigt, wenn es nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Träger der Jugendhilfe Aufgabe des Trägers der Einrichtung ist, die vom Träger der Jugendhilfe bewilligte Integrationsleistung zu erbringen und der Träger der Einrichtung die Verantwortung für die zu erbringende Integrationsleistung trägt.

Fundstelle(n):
UAAAF-81348

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