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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 1899/14

Gesetze: SGB IV § 28 p

Leitsatz

Leitsatz:

LKW-Fahrer sind bei Fahrten, die sie mit einem fremden LKW durchführen, regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies gilt auch dann, wenn sie daneben über einen eigenen LKW verfügen und wenn sie den fremden LKW für Rückladungen auf eigene Rechnung benutzen können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 11 Nr. 38
KAAAF-81347

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