Berechnung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens
Leitsatz
1) Für die Anwendung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens ist maßgeblich, welche
Steuer der Erblasser für den vorangegangenen Erwerb tatsächlich entrichtet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 31 DStRE 2017 S. 1230 Nr. 20 EFG 2016 S. 1530 Nr. 18 ErbBstg 2016 S. 261 Nr. 10 ErbStB 2016 S. 331 Nr. 11 UVR 2017 S. 8 Nr. 1 XAAAF-81133
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