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Bewertung von nicht marktgehandelten Eigenkapitalinstrumenten zum fair value?
Eigenkapitalinstrumente sind nach IFRS 9 zum fair value zu bewerten. Im Rahmen der Diskussionen im Zusammenhang mit dem Endorsement des IFRS 9 wurde vorgeschlagen, den Zwang zur fair value-Bewertung von nicht marktgehandelten Eigenkapitalinstrumenten nicht in das EU-Recht zu übernehmen (vgl. Haaker, DB 2016 S. 369).
Contra
Nach IFRS 9 ist die Anschaffungskostenbewertung von Eigenkapitalinstrumenten nicht möglich. Diese sind vielmehr GuV- oder OCI-wirksam zum fair value zu bewerten, was bei nicht marktgehandelten Eigenkapitalinstrumenten wie Anteilen an einer GmbH eine aufwendige und unsichere Unternehmensbewertung voraussetzt und sich in der realen Bilanzpraxis schwer umsetzen lässt (Haaker, IFRS – Irrtümer, Widersprüche und unerwünschte Konsequenzen, Herne 2014, S. 225). Ein Carve-out der betreffenden Regelungen bei der Übernahme des IFRS 9 in das EU-Recht lässt sich vor diesem Hintergrund begründen, zumal der Informationsnutzen zweifelhaft erscheint. Das gilt allerdings auch für marktgehandelte Eigenkapitalinstrumente.
Hinter der fair value-Ideologie verbirgt sich die kuriose Annahme, der Marktpreis (P) entspreche stets dem Wert (V) (P = V). Der Wert ergibt sich durch die Diskonti...