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BFH 12.04.2016 VIII R 39/13, StuB 17/2016 S. 668

Einkommensteuer | Zur steuerlichen Anerkennung eines in einem(schieds-)gerichtlichen Verfahren erfolgten disquotalen Zinsverzichts nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft

(1) Allein der Umstand, dass sich ein Zinsverzicht für den Verzichtenden als steuerlich günstig erweist, schließt seine steuerliche Anerkennung nicht aus. (2) Ist der Zinsverzicht steuerlich beachtlich, scheidet eine Abzinsung des vergleichsweise gezahlten Betrags, wie sie in den Fällen einer zinslosen Stundung von Forderungen unter Hinweis auf § 12 Abs. 3 BewG angenommen wird, aus (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG; § 42 AO; § 12 Abs. 3 BewG 1991).

Praxishinweise

Der Kläger war persönlich haftender Gesellschafter und Mitgeschäftsführer einer KG. Nach deren Gesellschaftsvertrag hatte ein Gesellschafter, der aus der Gesellschaft ausscheidet, als Abfindung nur einen Anspruch auf die buchmäßigen Guthaben auf seinem Kapitalkonto sowie auf seinem Gesellschafterkonto. Das Ausein...