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Kein Anspruch auf Abgabe einer Steuererklärung durch Übergabe eines Datenträgers(USB-Stick oder CD)
Das Gesetz sieht für Kapitalgesellschaften eindeutig nur zwei alternative Formen der Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung vor. Diese Steuererklärungen sind danach entweder nach einzelsteuergesetzlicher Anordnung nach amtlichem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 150 Abs. 7 AO i. V. mit § 31 Abs. 1a KStG 2002 und § 14a GewStG 2002) oder sie sind – bei von vornherein fehlender Pflicht zur elektronischen Übermittlung bzw. bei Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht (vgl. § 150 Abs. 8 AO) – nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, also in Papierform, abzugeben (§ 150 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative AO; § 31 Abs. 1a Satz 2 KStG 2002; § 14a Satz 2 2. Halbsatz GewStG 2002). Es besteht für Kapitalgesellschaften also nicht die Möglichkeit, elektronisch auf einem Datenträger, z. B. einer CD oder einem USB-Stick, gespeicherte Daten durch Überbringung des Datenträgers an das FA zu übermitteln; auch de...