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Steuerberatung | unzulässige Hilfe in Steuersachen durch Schweizer Rechtsanwalt
Ein in der Schweiz niedergelassener Rechtsanwalt ist nicht befugt, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten, und daher in Verfahren vor dem FG zurückzuweisen. Als Staatsangehöriger der Schweiz findet auf ihn die Richtlinie 98/5/EG v. zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, keine Anwendung. Gleiches gilt für das zwischen der EG und der Schweiz geschlossene Abkommen über die Freizügigkeit v. (ABl EG Nr. L 114 v. S. 6), da dieses bisher nicht in deutsches Recht transformiert wurde (, DStRE 2003, 1012).