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FG Nürnberg Urteil v. - VI 215/90

Gesetze: EStG § 11 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 S 1, EStG § 15, EStG § 38a Abs 1 S 3, AO 1977 § 174 Abs 1 , EStG § 34 Abs 3

Zufluss einer Tantieme bei Vereinigung von Forderung und Schuld in der Person des Betriebsübernehmers anlässlich einer Betriebsübergabe

Tatbestand

Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt zu Recht einen Betrag von 38.815 DM als Arbeitslohn des Klägers erfaßt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAF-80945

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