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Geringwertige Wirtschaftsgüter
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Von dem Grundsatz, dass alle langlebigen Wirtschaftsgüter aktiviert und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind, kann aus Vereinfachungsgründen im Falle eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) abgewichen werden. Aufwendungen für ein GWG stellen im Jahr des Zugangs sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0480 | Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4855 | Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
4860 | Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter | |
4865 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6260 | Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
6262 | Abschreibungen auf aktivierte, geringwerti... |