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NWB direkt Nr. 35 vom Seite 971

Allgemeine Auftragsbedingungen bei Zusammenarbeit von Steuerberatern und anderen Berufsträgern

Dr. Norbert H. Hölscheidt und Daniel König

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAF-80307 Steuerberater sollten durch Verwendung Allgemeiner Auftragsbedingungen ihre Haftung für mögliche berufliche Fehler betragsmäßig beschränken, um in einem größeren Haftungsfall existenzbedrohende Folgen zu vermeiden. Eine solche Haftungsbeschränkung wird in vollem Umfang unwirksam, wenn der Steuerberater in Sozietät oder Partnerschaft mit einem Rechtsanwalt seinen Beruf ausübt und die strengeren Vorgaben des anwaltlichen Berufsrechts für die Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung nicht berücksichtigt werden.

Ausführlicher Beitrag s. .

Verwendung Allgemeiner Auftragsbedingungen zur Haftungsbeschränkung

[i]Haftungsbeschränkung auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme zulässig, für StB und Sozietäten somit auf 1.000.000 €Der Steuerberater kann durch Allgemeine Auftragsbedingungen seine Haftung für fahrlässig verursachte Schäden des Auftraggebers auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme von 250.000 € (§ 52 Abs. 1 DVStB) beschränken, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht (§ 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG). Zulässig ist demnach eine Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler auf einen Betrag von 1.000.000 €, und zwar sowohl für einfach fahrlässig als auch für grob fahrlässig verursachte Schäden, nicht aber für vorsätzliche Pflichtverletzungen.

Zusammenarbeit mit Berufsträger...