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Berufsrecht | Grenzen zulässiger anwaltlicher Werbung
Die Grenzen zulässiger anwaltlicher Werbung (§ 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA) sind überschritten, wenn die Werbung darauf abzielt, durch einen reißerischen oder sexualisierenden Charakter die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen, so dass der tatsächliche Informationsgehalt in den Hintergrund gerät oder gar nicht mehr erkennbar [i]Zu den berufsrechtlichen Grenzen für Steuerberater Gilgan, NWB 44/2014 S. 3340ist. Auf diese Entscheidung des AGH NRW weist die Bundesrechtsanwaltskammer hin. Im entschiedenen Fall hatte ein Rechtsanwalt vier Werbeanzeigen veröffentlicht, die jeweils eine große Abbildung mit auffälligen Texten enthielten. Daraufhin folgten Aufsichtsvorgänge der RAK Köln sowie ein Antrag des Rechtsanwalts selbst auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens (§ 123 BRAO). Lediglich mit einer der Reklamen, die kostenlose Erstberatung be...