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NWB Nr. 35 vom Seite 2634

Gesetzentwurf zum Abbau von Schriftformerfordernissen

[i] BMI online, Pressemitteilung vom 17. 8. 2016Die Bundesregierung hat am den vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem über 450 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut werden. So sollen künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können. Für Bürger und S. 2635Unternehmen wird damit die Möglichkeit erweitert, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren. Auch innerhalb der Verwaltung werden Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation abgebaut.

Das Ziel, verwaltungsrechtliche Schriftformerfordernisse zu überprüfen und abzubauen, hatte sich die Bundesregierung bereits in der Digitalen Agenda 2014 - 2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 gesetzt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf setzt nunmehr die ersten Ergebnisse aus dem „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ um. Der Abbau entbehrlicher Schriftformerfordernisse soll auch für die Zukunft fortgesetzt werden. So sollen vermeidbare Formerfordern...