Einkünfte eines Rentenberaters; Abgrenzung gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
Es ist die Frage gestellt worden, ob ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG erzielt. Ich bitte hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
Ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Rentenberater ist gewerblich tätig und erzielt damit Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Rentenberater dürfen lediglich in einem kleinen Ausschnitt der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung tätig werden. Damit ist die Tätigkeit als Rentenberater mit dem Katalogberuf des Rechtsanwalts nicht umfassend vergleichbar. Eine Ähnlichkeit zum Steuerberater oder zum Steuerbevollmächtigten ist ebenfalls nicht gegeben, da diese inhaltlich keine oder nur geringe Überschneidungen bieten.
Das diese Verwaltungsauffassung bestätigt. Die gegen das Urteil zugelassene Revision hat die Klägerin eingelegt. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Az. VIII R 2/16 geführt.
Finanzministerium
Schleswig-Holstein v. - akt. Kurzinfo ESt 6/2012VI 302 -
S 2245 - 034
Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 2045 Nr. 35
OAAAF-80553