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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 414/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Für den Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Einstandswillen), gibt es Tatbestände, die eine gesetzliche Vermutung hierfür begründen. Diese Vermutung kann durch weitere Indizien bekräftigt werden. Entgegenstehende Erklärungen, die Betroffene in Kenntnis der Rechtsfolgen einer eheähnlichen Gemeinschaft abgeben, haben eine geringere Beweiskraft.

Fundstelle(n):
AAAAF-80494

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