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KG Beschluss v. - 1 W 166/16

Leitsatz

Leitsatz:

Übertragen die miteinander verheirateten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 15 Nr. 28
NJW 2016 S. 8 Nr. 38
NJW-RR 2016 S. 1166 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2016 S. 2484
UAAAF-80457

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