Rabattfreibetrag bei verbilligtem Strombezug durch Arbeitnehmer des Stromnetzbetreibers
Leitsatz
1. Für die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber den Sachbezug während der aktiven Tätigkeit
des Arbeitnehmers oder während des Ruhestands zu Versorgungszwecken gewährt.
2. Auch elektrischer Strom gilt als Ware im Sinne von § 8 Abs. 3 EStG.
3. Dem Rabattfreibetrag unterliegt auch die verbilligte Lieferung elektrischen Stroms an ehemalige Arbeitnehmer eines Stromnetzbetreibers
durch eine Tochtergesellschaft, da der Stromnetzbetreiber bei wertender Betrachtung als Hersteller des von seinem ehemaligen
Arbeitnehmer bezogenen Stroms anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1405 Nr. 17 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19994 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2016 S. 2698 YAAAF-80314
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