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USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 16

Einkommensteuerliche Zuordnung der USt-Voranmeldung vom 10. 1.

Überblick zum Vorauszahlungs- und Vergütungsfall

Matthias Trinks

Die einkommensteuerliche Zuordnung der Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10. 1. bereitet in der Praxis mitunter einige Probleme. Dabei sind tatsächlich nur recht wenige Faktoren maßgeblich für die Zuordnung.

A. Anwendungsbereich

Von Interesse ist die einkommensteuerliche Zuordnung von Umsatzsteuerzahlungen vorrangig für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussermittlung nach § 4 Abs.  3 EStG ermitteln. Dabei gilt zwar grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses wird jedoch für Zahlungen um den Jahreswechsel teilweise durchbrochen (§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG). Insofern stellt sich für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember die Frage, ob diese einkommensteuerlich im Kalenderjahr der wirtschaftlichen Verursachung oder erst nach Zahlung im Folgejahr zu erfassen ist. Gleiches gilt für die November-Voranmeldung, wenn eine Dauerfristverlängerung besteht und für Quartalszahler hinsichtlich der Voranmeldung für das vierte Kalenderquartal.

B. Vorauszahlungen

Nach der Rechtsprechung sind Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben anzusehen. Sie fallen damit potentiell in die Zehn-Tage-Regelung des § 11 EStG. Voraussetzung für eine Zuordnung der Zahlung im Neu...