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NWB Nr. 35 vom Seite 2656

Rückkauf von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds

Anmerkung zum Urteil des FG Köln vom 1. 6. 2016 - 14 K 545/14

Andreas Fink

[i]Grundlagen „Private Veräußerungsgeschäfte“ NWB IAAAE-41266 Die Frage, ob es sich bei den Rückkäufen von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds an den Initiator wegen irreparablen Leistungsstörungen um eine Rückabwicklung von Anschaffungsgeschäften handelt, die jeweils nicht zur Erfüllung des Tatbestands eines Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG führt, ist zurzeit sehr aktuell. Das , nrkr. NWB QAAAF-79781 entschieden, dass im [i]FG Köln, Urteil vom 1. 6. 2016 - 14 K 545/14 NWB QAAAF-79781 Falle eines Rückkaufs einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ein Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG gegeben ist. Dabei stellt es für die Aufteilung einer Gegenleistung in Anteile und sonstige Leistungen (z. B. Schadensersatz) auf die Vertragsfreiheit der Parteien ab. Haben sie demnach keine Vereinbarung diesbezüglich getroffen, ist der erhaltene Betrag für die Beteiligung aufgewandt und demgemäß nach § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG dem Veräußerungsgewinn hinzuzurechnen. Darüber hinaus vertritt das FG Köln die Rechtsauffassung, dass die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG dazu führt, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG Verbindlichkeiten, welche die Personengesellschaft für die Finanzierung ihrer Grundstücke aufgewandt hat, b...