BFH - VII R 15/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ZK Art 236 Abs 1, EGV 1472/2006, EGV 384/96
Rechtsfrage
Erstattung von Antidumpingzoll, der auf die Einfuhren von Schuhen aus der VR China und Vietnam erhoben worden ist, nach Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-659/13 und C-34/14.
Hätte das finanzgerichtliche Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Sache C-256/16 (Vorlage des FG Düsseldorf zur Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/223) ausgesetzt werden müssen?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom ausgesetzt, bis der EuGH in dem Verfahren C-612/16 entschieden hat und bis über die Nichtigkeitsklagen T-781/16, T-782/16 und T-861/16 rechtskräftig entschieden worden ist.
Antidumpingzoll; Erstattung
Fundstelle(n): WAAAF-80277
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