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Körperschaftsteuer | Berücksichtigung negativer Aktiengewinne
Das BMF hat zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Abs. 3 KStG Stellung genommen ().
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Ermittlung des Aktiengewinns nach § 40a KAGG die Rechtsprechung des BFH zum Korb II-Gesetz sowie zur Anwendung der STEKO-Rechtsprechung des EuGH ( 377/07 „STEKO“ NWB GAAAD-03784, BStBl 2011 II S. 95) umgesetzt. Darüber hinaus sind die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dargestellt. Das /10006 NWB LAAAD-61019 (BStBl 2011 I S. 201 = StuB 2011 S. 237 NWB GAAAD-75768) wird aufgehoben.