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Einkommensteuer | Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen
(1) Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden, deren Einkünfte naturgemäß stärkeren Schwankungen unterliegen, ist bei der Ermittlung des Nettoeinkommens regelmäßig ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden (Bestätigung des Senatsurteils vom - VI R 31/11 NWB UAAAE-10339, BStBl 2012 II S. 769 = Kurzinfo StuB 2012 S. 524 NWB MAAAE-12890). (2) Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden unterhaltsrelevanten Einkommen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden (Bestätigung des Senatsurteils in BStBl 2012 II S. 769 = Kurzinfo StuB 2012 S. 524 NWB MAAAE-12890). (3) Führen Steuerzahlungen für mehrere Jahre jedoch zu nicht unerheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens im Streitjahr, sind die im maßgeblichen Dreijahreszeitraum geleisteten durchschnittlichen Steuerzahlungen zu ermitteln und ...