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Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation von Gewinnerhöhungen
Die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Stpfl. die Begünstigung im Anschluss an eine Außenprüfung zur Kompensation der von dieser ermittelten Gewinnerhöhungen geltend macht (entgegen b/07/10002 NWB WAAAE-49468, BStBl 2013 I S. 1493, Rz. 26 = Kurzinfo StuB 2013 S. 925 NWB LAAAE-50444; Bezug: § 4 Abs. 1, Abs. 2, § 7g EStG 2009).
Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG gehört zu den zeitlich unbefristeten Wahlrechten, die formell bis zum Eintritt der Bestandskraft derjenigen Steuerfestsetzung ausgeübt werdenS. 631 können, auf welche sie sich auswirken sollen. Der Abzug erfolgt anders als bei der früheren Ansparabschreibung nach § 7g EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ...