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Gesetzgebung: Kabinett beschließt zweites Bürokratieentlastungsgesetz
Das Kabinett hat am das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll zu einer Entlastung von rund 360 Mio. € bzw. knapp 10 Mio. Arbeitsstunden jährlich führen. Das neue, zweite Bürokratieentlastungsgesetz hat vor allem kleine Unternehmen im Blick und soll zum in Kraft treten.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:
Das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge wird vereinfacht; diese Regelung wurde als Optionsmodell ausgestaltet.
Die Digitalisierung im Handwerk wird gestärkt.
Im Steuerrecht wird dafür gesorgt, dass kleine Unternehmen nicht in Belastungen „hineinwachsen“, die eigentlich für größere Betriebe gedacht waren.
Die „one-in, one-out“-Regel tritt in Kraft: Neuer Aufwand an einer Stelle wird durch Vereinfachungen a...