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NWB BB 9/2016 S. 260

Gesetzgebung: Kabinett beschließt zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Das Kabinett hat am das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll zu einer Entlastung von rund 360 Mio. € bzw. knapp 10 Mio. Arbeitsstunden jährlich führen. Das neue, zweite Bürokratieentlastungsgesetz hat vor allem kleine Unternehmen im Blick und soll zum in Kraft treten.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge wird vereinfacht; diese Regelung wurde als Optionsmodell ausgestaltet.

  • Die Digitalisierung im Handwerk wird gestärkt.

  • Im Steuerrecht wird dafür gesorgt, dass kleine Unternehmen nicht in Belastungen „hineinwachsen“, die eigentlich für größere Betriebe gedacht waren.

  • Die „one-in, one-out“-Regel tritt in Kraft: Neuer Aufwand an einer Stelle wird durch Vereinfachungen a...