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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 21 | Mitunternehmerschaft: Unterbeteiligungsgesellschaft zwischen Eltern und Kindern

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob der schenkweisen Einräumung von Unterbeteiligungen an dem Anteil der Mutter an einer GbR, die eine Windkraftanlage betreibt, bereits deshalb die steuerliche Anerkennung zu versagen ist, weil die Unterbeteiligungen auf einen Zeitraum befristet sind, in dem die Kinder noch minderjährig und damit unterhaltsbedürftig sind.

Bei Mitunternehmerschaften zwischen Familienangehörigen schauen die Finanzämter genau hin. Zu diesem Thema haben wir jetzt ein anhängiges Verfahren für Sie.

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte jüngst in erster Instanz über die steuerliche Anerkennung einer Unterbeteiligungsgesellschaft zu entscheiden. Eine Mutter besaß einen Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR betrieb eine Windkraftanlage. Die Mutter räumte ihren minderjährigen Kindern schenkweise eine Unterbeteiligung ein. Auf diese Weise sollten Einkünfte auf die Kinder transferiert werden. Die Beteiligung war auf einen Zeitraum befristet, in dem die Kinder noch minderjährig sind und damit unterhaltsbedürftig.

Dass die schenkweise bedachten Kinder bei der Beendigung der Unterbeteiligung noch minderjährig sind, st...