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Track 09-10 | Umsatzsteuer: Regelsteuersatz bei Parkplatzüberlassung anlässlich einer Hotelübernachtung
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nach einem aktuellen Urteil des BFH nur die unmittelbar der Vermietung – sprich: der Beherbergung – dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu; sie ist mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird.
Track 09 | Nur unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen des Hoteliers sind begünstigt
Auch zur Umsatzsteuer haben wir zwei interessante Urteile für Sie gefunden. So hat der Bundesfinanzhof entschieden:
Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, die unmittelbar der Vermietung dienen. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu. Diese ist mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird.
Den ermäßigten Steuersatz auf Hotelübernachtungen haben wir dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums” zu verdanken. Er gilt seit 2010. Das Wahlgeschenk hat bekan...