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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 11-12 | Umsatzsteuer: Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden

Der EuGH hat entschieden, dass es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, zum Zweck der Aufteilung der Vorsteuer aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als einen Umsatzschlüssel vorzuschreiben. Voraussetzung ist, dass die herangezogene Methode eine präzisere Bestimmung gewährleistet. Für Reparaturen und laufende Unterhaltung können andere Regeln gelten.

Track 11 | Flächenschlüssel bei präziserer Bestimmung des anteiligen Vorsteuerabzugs

Die Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden ist jetzt unser nächstes Thema.

Die Aufteilung der Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie ist seit langem ein Zankapfel bei der Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung streitet sich in den meisten Fällen mit den Vermietern darüber: Soll eine Aufteilung der Vorsteuer nach einem Flächenschlüssel oder einem Umsatzschlüssel erfolgen? Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG rückwirkend ab eine Regelung geschaffen, nach der eine Aufteilung der Vorsteuer nach Ausgangsumsätzen im Regelfall nicht zulässig ist.

Der Europäische Gerichtshof hat jüngst diese Regelung ...