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Track 04 | Umsatzsteuer: Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
Die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts – wie zum Beispiel Städte, Gemeinden, Kirchen, Universitäten, Berufskammern, Verbände und Rundfunkanstalten – ist ab dem kommenden Jahr grundlegend geändert worden. Die neuen Regeln können auch Körperschaften des öffentlichen Rechts betreffen, die bislang keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen mussten. Hierauf hat aktuell das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Interessant ist auch eine Mitteilung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie betrifft juristische Personen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Städte, Gemeinden, Kirchen, Universitäten, Berufskammern, Verbände und Rundfunkanstalten.
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist die Umsatzbesteuerung ab dem kommenden Jahr grundlegend geändert worden. Das Ministerium hat aktuell darauf hingewiesen: Die neuen Regeln können zur Folge haben, dass einige Aktivitäten von Körperschaften des öffentlichen Rechts nun nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen. Andererseits kann die neue Rechtslage aber auch dazu führen, dass künftig Umsatzsteuer anfällt auf Leistungen, die bislang steuer...